können die Eltern, bzw. Sorgeberechtigten eines behinderten oder von einer Behinderung bedrohten Kindes/ Jugendlichen stellen. Der Antrag auf Übernahme der Kosten für die Schulbegleitung wird formlos beim örtlichen Sozial- oder Jugendamt gestellt.
In der Regel fordert der Leistungsträger ein Gutachten des schul- bzw. amtsärztlichen Dienstes nach Antragseingang an. Sorgeberechtigte können jedoch auch bereits dem Antrag ärztliche, therapeutische oder
sonderpädagogische Gutachten oder Berichte beifügen.
Stellt das Amt fest, dass es nicht zuständig ist, leitet es den
Antrag innerhalb einer Frist von 2 Wochen an das zuständige Amt weiter. Wenn alle notwendigen Gutachten vorliegen, muss innerhalb von 3 Wochen eine Entscheidung über die Kostenübernahme getroffen werden. Diese wird den Antragstellern mittels förmlichem Bescheid mitgeteilt.
Wenn gewünscht, bauftragt der Leistungsträger bei Kostenübernahme für eine Schulbegleitung im Stadtgebiet Jena den Quer-Wege e.V. mit der Leistungserbringung.